LNG für Seeschiffe: Dritter Förderaufruf gestartet

Der dritte Förderaufruf im Rahmen der „Richtlinie für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff“ startet: Ab sofort können wieder Anträge eingereicht werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt Zuschüsse zur Investition in den LNG-Antrieb bei Seeschiffen von grundsätzlich bis zu 40 Prozent, in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße sogar bis zu 60 Prozent.

Die Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff liefert einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen im Bereich der Schifffahrt. Die Förderrichtlinie und die jeweiligen Förderaufrufe treiben die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Schifffahrt voran und stellen eine konkrete Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) dar.

Anträge können in der Zeit vom 09.04.2021 bis 12.06.2021 über das easy-Online-Portal gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitere Erläuterungen werden hier bereitgestellt: www.bav.bund.de, Dritter Aufruf zur Antragseinreichung.

LNG, Seeschifffahrt

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